AGB
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Der Inhalt und gegebenenfalls das Ziel des Coaching-/Mentoring-Programmes beziehungsweise der einzelnen Einheiten (im Folgenden Auftrag genannt) werden zwischen Mag. Oliver Wunsch (im Folgenden Auftragnehmer genannt; abgekürzt AN) und Klient/in (im Folgenden Auftraggeber genannt; abgekürzt AG) gemeinsam im Rahmen einer Auftragsklärung festgelegt. Die Teilnahme des AG erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung, und ersetzt keine Therapie. Der AG bestätigt mit Unterfertigung des Auftrages, körperlich sowie geistig/seelisch gesund für die Teilnahme am Coaching-Programm zu sein und die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden, und alle Angaben korrekt gemacht zu haben.
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Coaching erfordert die aktive Mitarbeit des AG, dieser leistet die eigentliche Veränderungsarbeit. Der AN steht als fachkundiger Prozessbegleiter zur Seite. Im Coaching können Kommunikationstechniken sowie Möglichkeiten der Selbstbeeinflussung und/oder einer Verbesserung der individuellen Denk-/Verhaltensweisen erlernt werden. Die Wahl der Methode wie auch deren Abänderung unterliegt der Entscheidung des AN. Der AG ist für seine physische und psychische Gesundheit sowie sein Wohlbefinden während der Coaching-Einheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich. Er handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst. Für den Erfolg und jegliche (daraus resultierende) Veränderungen während und nach dem Coaching-Programm übernimmt der AG selbst die volle Verantwortung. Der AN arbeitet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lebens- und Sozialberaters. Die Haftung wird – mit Ausnahme einer Haftung für Personenschäden – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
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Sofern im Einzelfall nichts anderes zwischen dem AN und dem AG vereinbart wird, finden die Coaching-Einheiten Online statt. Wird im Einzelfall ein physisches Treffen vereinbart und findet dieses nicht in den Räumlichkeiten des AN statt, so kann der AN zusätzlich zumindest eine Anfahrtskostenpauschale in Höhe des jeweils aktuell gültigen amtlichen Kilometergeldes verrechnen.
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Nach Erhalt der Rechnung, für das auf Basis der Auftragsklärung vereinbarte Honorar für das Coaching-/Mentoring-Programm, ist der gesamte Betrag sofort fällig. Bei mangelnder Konsumation vereinbarter Leistungen zum festgelegten Zeitpunkt sind keine Ansprüche auf Entgeltminderungen gegeben. Sofern der AN eine Coaching-Einheit nicht wahrnehmen kann, wird er im Einvernehmen mit dem AG einen zeitnahen Ersatztermin vereinbaren.
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Bei der Reservierung von Einzel-Coachings werden die Termine und Zeitintervalle für die abzuhaltenden Coaching-Einheiten im Einvernehmen zwischen dem AN und AG festgelegt und sind beidseitig verbindlich. Kann der AG eine Einheit nicht wahrnehmen, so hat er dies dem AN so früh wie möglich mitzuteilen (Absage). Erfolgt die Absage weniger als einen Werktag vor dem Termin, so ist das für diese Coaching-Einheit vereinbarte Honorar vom AG zu bezahlen. Sofern der AN eine Coaching-Einheit nicht wahrnehmen kann, wird er im Einvernehmen mit dem AG einen zeitnahen Ersatztermin vereinbaren.
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Als Verbraucher steht dem AG ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, welches binnen vierzehn Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen ausgeübt werden kann. Die Frist beginnt am Tag des Vertragsabschlusses zu laufen. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der AG mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, von diesem Auftrag zurückzutreten, informieren. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung des AG über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist beim AN einlangt. Sofern der AN mit einer vom AG (als Verbraucher) gebuchten Leistung direkt bzw. innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnen soll, verzichtet der AG auf das ihm zustehende Widerrufsrecht. Unternehmen steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu und wird dieses vertraglich nicht eingeräumt.
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Unternehmen als AG erklären sich einverstanden, auf der Referenzliste aufzuscheinen.
Stand: 01.09.2024